Onlineshop und Jugendschutz: Altersverifikation beim Verkauf von Alkohol erforderlich?

Veröffentlicht am 7 Aug 2015 von B. Eck

Onlineshop und JugendschutzIst eine Altersverifikation beim Verkauf von Alkohol im Onlineshop erforderlich?

Viele Winzer und Weinhändler verkaufen Wein, Liköre und Hochprozentiges im Internet. Doch wie sieht es mit dem Jungendschutz beim Verkauf von Alkohol im Onlineshop aus?

 

 

 

Auszug aus dem Jungendschutzgesetz zum Thema Alkohol

Branntweinhaltige Lebensmittel dür­fen an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit nicht abgegeben werden, auch deren Verzehr darf ihnen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke erhalten und trinken, jedoch keinen Branntwein oder branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel. Alkoholische Getränke (Branntwein, branntweinhaltige und andere alkoho­lische Getränke) dürfen in der Öffent­lichkeit nicht in Automaten angeboten werden.

Abgabe ist jede Form der Hingabe bzw. Verabreichung an Minderjährige. Auch Besorgung von Alkoholika im Auftrag von Erwachsenen ist erfasst. Maßgeblich ist, ob eine minderjährige Person die tatsächliche Gewalt über alkoholische Getränke erhält.

Auch der Versandhandel mit Alkohol (etwa auf Telefon­ oder Internetbestellung)
unterfällt dem Abgabeverbot. Denn auch das Merkmal der „Öffentlichkeit“ ist bei der
Zustellung im öffentlichen Raum gegeben.

Allerdings liegt bisher nur eine gerichtliche Auffassung hinsichtlich des Anbietens und Versands von Alkohol über das Internet vor. Diese Rechtsprechung des LG Koblenz ist für Händler eher positiv. Aber eine verbindliche Rechtsprechung noch nicht zu erkennen. Eine Alterskontrolle bei der Abgabe von Alkohol über das Internet, kann nicht ausgeschlossen werden.

Welche zuverlässige Altersverifikation für den Verkauf von Alkohol im Internet?

  1. Klassisches Postident: Die Deutsche Post bietet Identifikationsfeststellung, um Endkunden sicher und einwandfrei zu identifizieren. Wird von einer Post-Filiale am Empfängerort durchgeführt.
  2. Postident Comfort-Verfahren: Bei dem Comfort-Verfahren wird die Identifikation durch den Briefzusteller festgestellt. Für den Verbraucher der bequemste Weg der Altersverifikation.
  3. Alterssichtprüfung der DHL: Der Zusteller übergibt die Sendung nur an Personen, die mindestens das von Ihnen vorgegebene Mindestalter (über 16 oder über 18 Jahre) vollendet haben.

Aufgrund der unklaren Rechtslage ist Onlineshop-Betreibern zur Zeit nicht klar zur Verwendung eines wirksamen Altersverifikationssystems zu raten. Wer beim Verkauf von Alkohol im Internet auf der sicheren Seite sein will, sollte eine zuverlässige Altersverifikation berücksichtigen. Eine fachkundige Beratung  bei einem Fachanwalt für IT-Recht kann zur richtige Lösung führen.

 

 

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