Neues Internetrecht in der EU ab Juni 2014
Mit dem Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzes in den Mitgliedsstaaten hat die EU hat eine neue Richtlinie erlassen, welche zum 13.06.2014 in Kraft tritt. Das neue Internetrecht wird in § 312 g Abs. 2 BGB verankert sein. Gerade für Firmen mit Onlineshops treten mit dieser Gesetzesänderung einige Neuerungen auf . Wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wird die Nichtumsetzung geänderter Onlinegesetze massenhaft abgemahnt.
Achtung: Diesmal gibt es keine Übergangsfrist wie bei der letzten Umstellung im Jahr 2011. Onlinehändler sollten deshalb die Umstellung in der Nacht vom 12.06 auf den 13.06. vornehmen Allerdings gilt es zu beachten, dass in dem neuem Internetrecht nicht nur das Widerrufsrecht neu gefasst wird, sondern auch der Umgang mit Rücksendungen und den damit verbundenen Kosten wird neu geregelt.
Damit Firmen mit Onlineshops vor Abmahnungen sicher sind, sollten Sie bereits das neue Recht im Ihrem Shop berücksichtigen!
Welche Änderungen sind ab Juni 2014 neu?
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist wird in ganz Europa auf 14 Tage vereinheitlicht. Es wird innerhalb Europa eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung geben. Der Kunde muss seinen Widerruf eindeutig erklären und kann die Ware nicht einfach kommentarlos zurückschicken. Neu ist auch, dass der Händler zur Erklärung des Widerrufs dem Verbraucher ein Formular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen muss. Innerhalb der EU muss das Formular einheitlich sein. Außerdem ist der Onlinehändler verpflichtet, das Formular dem Verbraucher innerhalb einer angemessener Frist und spätestens mit der Lieferung der Ware zuzustellen. Für diese Auflage bietet es sich an, das Widerrufsformular gleich mit den AGB und der Widerrufsbelehrung an die Bestellbestätigung als PDFmitzusenden. Zudem ist der Händler verpflichtet, dem Kunden den Eingang der Widerrufserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.
Kein Rückgaberecht mehr
Es wird kein Rückgaberecht mehr geben. Bislang konnte dem Kunden alternativ ein Rückgaberecht zum Widerrufsrecht eingeräumt werden. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, gilt zukünftig für beide Seiten eine Frist von 14 Tagen für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen. Vorteilhaft für den Online-Händler ist ein Recht auf Zurückbehaltung des Kaufpreises, bis er die Ware erhalten hat oder ihm die Absendung nachgewiesen wird.
Kosten der Rücksendung
Im Widerrufsfall muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Voraussetzung ist aber, dass der Unternehmer den Kunden vorher darüber informiert. Eine gesonderte Vereinbarung ist aber für diesen Fall nicht notwendig. Neu ist auch, dass die deutsche 40-EUR-Klausel hinfällig wird. Der Online-Händler kann die Rücksendekosten aber freiwillig übernehmen. Der Händler ist im Widerrufsfall lediglich verpflichtet, die Standardkosten für die Hinsendung der Ware zum Kunden zu tragen. Bei nicht paketversandfähiger Ware hat der Online-Händler die Höhe der Rücksendkosten in der Widerrufsbelehrung anzugeben.
Höchstgrenze für die Widerrufsfrist
Es gibt eine Höchstgrenze für die Widerrufsfrist: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Fristbeginn (unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war).
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Außerdem gibt es neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, zum Beispiel bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde.
Klare Konditionen für den Verbraucher
Der Onlinehändler darf mit den neuen Onlinegesetzen für Zahlungen mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmittel nicht über Zuschläge mitverdienen. Außerdem muss der Händler dem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel ohne Aufschläge zur Verfügung stellen. Der Händler muss eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme klar kommunizieren. Für telefonische Anfragen von Bestandskunden dürfen keine höheren Kosten als der Grundtarif berechnet werden. Checkboxen mit denen ein Kunde Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht mehr automatisch angehakt sein.
Wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung des neuen Internetrecht haben, kontaktieren Sie uns:
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